Wolfgang Baumann
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Anna Margarete Eiken
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin (BAFM)
Wir beraten und vertreten Sie
vor allen Familiengerichten und vor jedem Oberlandesgericht im Bundesgebiet.
Für Hausrat, der während der Ehe angeschafft worden ist, besteht eine gesetzliche Vermutung, dass Miteigentum besteht. Es kommt also nicht darauf an, wer den Hausrat seinerzeit bezahlt hat. Nach einer Trennung kann ein Anspruch auf eine Hausratsverteilung geltend gemacht werden. Es sind dabei Billigkeitsgrundsätze anzuwenden, wobei Kindesinteressen zu berücksichtigen sind.
Wenn eine gleichmäßige Verteilung des Hausrates nicht erfolgt ist, kann eine Ausgleichszahlung festgelegt werden oder es besteht die Möglichkeit, eine Nutzungsvergütung festsetzen zu lassen.
Auch in diesem Bereich wird sich eine umfassende Beratung empfehlen, um die individuellen Verhältnisse berücksichtigen zu können.