Wolfgang Baumann
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Anna Margarete Eiken
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin (BAFM)
Wir beraten und vertreten Sie
vor allen Familiengerichten und vor jedem Oberlandesgericht im Bundesgebiet.
Es ist zunächst eine sehr persönliche Entscheidung, ob nach einer Trennung ein Scheidungsverfahren eingeleitet werden soll. In der Regel muss hierfür das obligatorische Trennungsjahr eingehalten werden. Nach dem Ablauf des Trennungsjahres kann ein Scheidungsverfahren auch gegen den Widerstand des anderen Ehegatten durchgesetzt werden.
Es bedarf einer umfassenden Beratung, ob die Einleitung eines Scheidungsverfahrens wirtschaftliche Vor- oder Nachteile mit sich bringt. Dazu gehören z.B. Unterhaltsansprüche des Ehegatten, die während der Trennungszeit in der Regel günstiger sind als für die Zeit ab Rechtskraft der Ehescheidung. Zu berücksichtigen ist, dass ab Einleitung des Scheidungsverfahrens die Rentenansprüche nicht mehr geteilt werden müssen und der andere Ehegatte im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft nicht mehr an Vermögenszuwächsen beteiligt wird.