Wolfgang Baumann
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

Anna Margarete Eiken
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin (BAFM)

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Familienrecht: Verträge

In der Regel empfiehlt es sich, vor einer Trennung bzw. zumindest bis zum Abschluss eines Scheidungsverfahrens vertragliche Regelungen zu treffen, z.B. einen Ehescheidungsfolgenvertrag.

Eine einverständliche Regelung liegt im Interesse beider Ehepartner. Es werden damit kostspielige gerichtliche Verfahren und künftige Streitigkeiten vermieden. Derartige Verträge müssen umfassend vorbereitet werden, insbesondere wenn davon Unternehmer oder Selbständige betroffen sind. Durch einen Vertrag sollen die Interessen und Ziele bestmöglichst verwirklicht werden. Jeder Vertrag muss jedoch einer etwaigen gerichtlichen Inhaltskontrolle standhalten, da sonst die Gefahr besteht, dass der Vertrag unwirksam ist oder angefochten werden kann.

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