Wolfgang Baumann
Fachanwalt für Familienrecht und Steuerrecht
Anna Margarete Eiken
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin (BAFM)
Jörg Wagler
Fachanwalt für Strafrecht
und Mediator
Scheuen Sie nicht die Kosten.
Wir klären die Kostenfrage vor Übernahme des Mandates.
Für die erste Beratung und in Mediationsverfahren werden wir mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung abschließen, die sich in der Regel nach dem Zeitaufwand richtet.
Wenn Sie uns einen Auftrag für eine außergerichtliche oder eine gerichtliche Interessenvertretung erteilen, werden die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Die Höhe der Kosten richtet sich in der Regel nach dem Gegenstandswert und ist dadurch transparent.
Verfügen Sie nur über geringes Einkommen und kein nennenswertes Vermögen? Dann besteht die Möglichkeit, für eine Beratung und die außergerichtliche Interessenvertretung Beratungshilfe sowie für ein gerichtliches Verfahren Prozesskostenhilfe zu beantragen.
In Strafverfahren werden wir prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Beiordnung als Pflichtverteidiger vorliegen. Im Übrigen werden wir mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung abschließen.
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, bringen Sie bitte Ihre Versicherungsunterlagen mit. Wir erledigen für Sie auf Wunsch die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung.