Jörg Wagler
Fachanwalt für Strafrecht
und Mediator
Der Beschuldigte ist in dem gegen ihn gerichteten Ermittlungsverfahren und im dem sich möglicherweise anschließenden Strafverfahren von ganz besonderen Eingriffsmaßnahmen in seine Persönlichkeits- und Freiheitsrechte betroffen.
Die gewünschte Effizienzsteigerung staatlichen Handelns ist immer gegenläufig zu diesen Freiheitsrechten. Wichtig sind deshalb:
Stärkung der Rechte des Beschuldigten schon im Ermittlungsverfahren (Belehrung zu Aussageverweigerungsrechten, Schutz vor Selbstbelastung u. a.)
Recht auf Verhandlung in angemessener Frist (Überlange Verfahrensdauer kann zur Verfahrensrüge erstarken)
Anspruch auf rechtliches Gehör (Gelegenheit die richtigen Beweisanträge zu stellen; Stellungnahme zu Verfahrensanordnungen im laufenden Verfahren ...)
Garantiertes Recht zu schweigen. Der schweigende Beschuldigte wie auch der mögliche Angeklagte haben einen Anspruch auf einen fairen Prozess, das Schweigerecht darf nicht zu prozessualen Nachteilen erstärken.
Spezialkenntnisse
Neben dem allgemeinen Strafrecht und Strafprozessrecht (seit Jahren übe ich eine Lehrtätigkeit im Strafprozessrecht aus) habe ich zusätzliche Spezialkenntnisse:
1. In Verfahren nach dem AMG (Arzneimittelgesetz)
2. Betäubungsmittelverfahren
3. Kapitalstrafverfahren (Tötungsdelikte)
4. im Steuerstrafverfahren
5. im Verkehrsstrafrecht
6. in Wirtschaftsstrafverfahren